1. Geltung der Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)
a. Der Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher über den Besuch bei dem Donauinsel Open Air Festival wird mit dem Verkauf der Eintrittskarte an einen Besucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der Besucher den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”). Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder anderer Kommunikationstechniken erwirbt.
b. Mit der (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Übertragung der Eintrittskarte auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer der Eintrittskarte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.
c. Für Personen, die sich am Festgelände des Donauinsel Open Air (VLD2) aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.
2. Erwerb der Eintrittskarte
a. Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für den jeweiligen Veranstaltungstag ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
b. Der Besucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für den gewünschten Veranstaltungstag erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
c. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern, die Gäste oder Mitarbeiter des Veranstalters belästigen und/oder sich Anordnungen des Personals widersetze, und/oder sich gegen die Hausordnung verhalten, den Erwerb von Eintrittskarten für bestimmte Zeit zu versagen.
d. Bei Vorbestellung müssen die Eintrittskarten spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung bezahlt werden und werden vom Veranstalter danach an den Erwerber versandt. Nicht fristgerecht bezahlte Eintrittskarten kann der Veranstalter nach seiner Wahl entweder ohne Rücksichtnahme auf die Vorbestellung (über welches Kommunikationsmittel auch immer) verkaufen oder weiter Bezahlung fordern.
e. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder (durch Zu-Spät-Kommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für wie immer abhanden gekommene Eintrittskarten wird nicht geleistet.
f. Bei Änderung eines Künstlers oder auch sämtlicher Künstler an einem Veranstaltungstag gibt es keine Refundierung der Eintrittskarten und es besteht kein Anspruch auf (gänzliche oder teilweise) Rückerstattung bzw Minderung des hierfür gezahlten Entgelts. Der Veranstalter stellt einen Ersatz aus demselben oder einem vergleichbaren musikalischen Genre unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung.
g. Bei Absage einzelner oder auch sämtlicher Veranstaltungstage aus Gründen, die der Veranstalter nicht schuldhaft zu vertreten hat (wie insbesondere aufgrund höherer Gewalt, gesetzlicher oder behördlicher Untersagung bzw Schließung, gesetzliche oder behördliche Einschränkungen oder Vorgaben, die die Durchführung der Veranstaltung für den Veranstalter aus wirtschaftlicher Sicht unzumutbar machen würden etc), gibt es keine Refundierung der Eintrittskarten und es besteht kein Anspruch auf (gänzliche oder teilweise) Rückerstattung bzw Minderung des hierfür gezahlten Entgelts. Für Verbraucher gilt: Der Veranstalter stellt diesfalls einen Ersatztermin, gegebenenfalls mit einem Ersatzkünstler aus demselben oder einem vergleichbaren musikalischen Genre unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, und die Eintrittskarten gelten dann für den jeweiligen Ersatztermin. Der Veranstalter wird über eine Absage von Veranstaltungstagen auf seiner Website unter www.donauinselopenair.at informieren und damit gilt die Information als ausreichend erteilt. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Absage einzelner oder auch sämtlicher Veranstaltungstage ist, außer im Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters, jedenfalls ausgeschlossen.
3. Zutritt zum Festivalgelände
a. Die Berechtigung, am jeweiligen Veranstaltungstag der Veranstaltung beizuwohnen, wird mit einer gültigen Eintrittskarte ausgewiesen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Besucher die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat.
b. Das Festivalgelände darf ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zum Festivalgelände zu verweigern bzw den Besucher des Festivalgeländes zu verweisen. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren.
c. Die Mitnahme von Waffen jeglicher Art in das Festivalgelände ist nicht gestattet. Besucher sind verpflichtet, derartige Gegenstände vor dem Betreten des Festivalgeländes an der Abendkasse abzugeben und nach dem Verlassen des Festivalgeländes abzuholen. Geräte, die binnen drei Tagen nach dem Tag jeweiligen Veranstaltungstag nicht abgeholt werden, werden dem Fundamt übergeben.
d. Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken in das Festivalgelände, die auf der gesamten Veranstaltungsfläche erworben wurden, ist zulässig. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke, welche nicht auf der Veranstaltung gekauft oder erworben wurden, ist jedenfalls unzulässig.
e. Das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Taschen und Kleidung von Besuchern vor dem Eintritt und bei Verlassen des Festivalgeländes zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert der Besucher die Durchsuchung, wird der Zutritt zum Festivalgelände ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt. Stellt sich nach Eintritt des Besuchers zum Festivalgelände heraus, dass er einen der verbotenen Gegenstände in das Festivalgelände mitgenommen hat, wird der Besucher ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Veranstaltung verwiesen.
f. Es ist gestattet, am Festivalgelände das Handy empfangsbereit zu schalten.
g. Besucher können nach einer Mahnung des Personals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie andere Besucher vor oder während der Veranstaltung akustisch oder durch ihr Verhalten stören oder belästigen.
h. Nach dem Ende der Veranstaltung ist das Festivalgelände durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt am Festivalgelände ist nach dem Ende der Veranstaltung unzulässig.
4. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
a. Musik sind urheberrechtlich geschützte Werke.
Das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Aufführen dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist gerichtlich strafbar. Bild- oder Tonbandaufnahmen während der Veranstaltung ist daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig.
b. Liegen Gründe vor, anzunehmen, dass ein Besucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der Veranstaltung angefertigt hat oder anzufertigen versucht hat, kann ihn das Personal in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs 2 StPO). Das Personal wird die Anhaltung unverzüglich dem Veranstalter bekannt geben.
c. Die Anhaltung kann unterbleiben, wenn der Besucher auf Aufforderung des Personals, seine Identität nachzuweisen nachkommt und das Gerät, mit dem die Bild- oder Tonaufnahme erfolgt sein könnte, in die Verwahrung des Personals übergibt. Der Veranstalter wird in diesem Fall unverzüglich für die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte zur Klärung des Sachverhalts einleiten. Werden die in Verwahrung genommenen Gegenstände nicht binnen acht Wochen gerichtlich beschlagnahmt, werden sie dem Besucher an der Abendkassa zurückerstattet. Eine Versendung der in Verwahrung übernommenen Gegenstände kann nur auf Kosten und Risiko des Besuchers erfolgen.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte wird dem Veranstalter die Erlaubnis erteilt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Email: info@donauinselopenair.at
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